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Neue EU-Richtlinien betreffen Kettenaufzugsanlagen

Wir fassen die wichtigsten Punkte der Richtlinien, die Sie in Gänze dem Internet entnehmen können, zusammen:

1. Abgesehen von allgemeinen und firmeninternen Sicherheitsbestimmungen sind Kauen-Revisionen aufgrund folgender , relativ neuer EU-Verordnungen vorgeschrieben (allerdings ohne Definition der Zeiträume und Prüfarten).

2. Produktsicherheitsgesetz § 1 = überwachungsbedürftige Anlagen, wozu ausdrücklich auch die Tagesanlagen des Bergbaus gehören.

3. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert die Maschinen in Art. 2 a „als Gesamtheit miteinander verbundenen Teile-, von denen mindestens eines beweglich ist und die für die Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist“. Hierzu zählt auch der Kettenaufzug.

Grundsätzlich können Betriebe diese Überprüfungen selbst durchführen und dokumentieren.

Bei Interesse an einer Überprüfung durch unser fachkundiges Team bieten wir Ihnen diese Leistung incl. Prüfbericht und Dokumentation gerne an. Insbesondere im Bereich der Deckenrollen sollten die innenliegenden Achsen auf Abrieb, die Rollen selbst und die Ketten/Seile im Bereich der Rollen überprüft werden.